Aktuelles
An dieser Stelle informieren wir Sie laufend über die aktuellen Änderungen im polnischen und deutschen Recht und Rechtsprechung, genauso wie über wichtige Ereignisse aus unserer anwaltlichen Praxis.
Die Abmahnwelle hat jetzt Polen erreicht- was kann man dagegen tun?
Das Phänomen der Abmahnungswelle ist in Deutschland längst bekannt – man muss nur einen kleinen Fehler in der Widerrufsbelehrung auf der Webpage seines unbeliebten Konkurrenten aussuchen und schon kann man ihn zur Berichtigung des falschen Inhalts auffordern und für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. (weiter lesen)
Die Abmahnwelle hat jetzt Polen erreicht- neue Entwicklungen
Es gibt kaum ein anderes juristisches Fachgebiet mit so vielen spannenden Entwicklungen wie das Internetrecht. Diese Erkenntnis hat sich in der letzten Zeit wieder bestätigt. Nach der ersten Abmahnwelle in Polen, der Online-Shops zum Opfer gefallen waren, sind jetzt Internetbenutzer betroffen, die aus dem Internet mittels diverser Tauschbörsen Dateien, insbesondere Musik, Filme und Computerspiele, mit anderen Nutzern ausgetauscht haben. Zwar kam es auch in der Vergangenheit dazu, dass einzelne Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen durch File-Sharing zur Rechenschaft gezogen wurden, jedoch zum ersten Mal kann man hier von einer richtigen Abmahnwelle sprechen. (weiter lesen)
Management, Marketing, Messen und Markterschließung (FÖRDER- PROGRAMM)
Die Ziele der Förderung sind Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, insbesondere für die internationale Markterschließung, sowie der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen im In- und Ausland. (weiter lesen)
Die polnische Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG):
Bauplanungsrechtliche Erleichterung für Investoren?
Erneuerbare Energie: Die polnische Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie 2008-28-EG - Bauplanungsrechtliche Erleichterung fuer Investoren (PDF-Datei zum Herunterladen).
Immobilien – Verfassungsverstoß der Raumplanungsgebühr im Falle eines neuen Raumplanes ohne Veränderung der Grundstücksverwendung (Entscheidung vom 9. 2. 2010)
Eine Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder dessen Änderung kann zu einer Werterhöhung des erworbenen Grundstücks bei seinem Verkauf führen. Zu solch einer Situation kommt es dann, wenn die Grundverwendung durch den Gemeinderatsbeschluss umgeändert wird, z.B. im Falle der Umwandlung landwirtschaftlichen Grunds in industrielles Gebiet. Die sog. Raumplanungsgebühr ist im RaumplanungsG (Dz.U. nr. 80, poz. 717 ze zm.) im Art. 36 Abs. 4 geregelt.
Oftmals liegt aber die Situation vor, dass eine Gemeinde den Beschluss fasst ohne die Grundstücksverwendung zu tangieren. In dieser Konstellation ist es kaum anzunehmen, dass der neue Plan einen faktischen Einfluss auf die Werterhöhung haben kann. Das polnische Verfassungstribunal hat am 9. 2. 2010 (Sign. P 58/08) entschieden, dass in diesem Falle die Raumplanungsgebühr verfassungswidrig ist.
Dasselbe gilt,, wenn der neue Raumplanbeschluss als Folge der zeitbedingten Ungültigkeit des alten Raumplanes gefasst wird, ohne dass die Grundstücksverwendung geändert wird.
Rechtliche Aspekte der Errichtung von Windkraftanlagen in Polen
Unsere Kanzlei berät namhafte polnische und ausländische Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien. Aus dieser Praxiserfahrung ist unser Merkblatt
Rechtliche Aspekte der Errichtung von Windkraftanlagen in Polen
entstanden, das wir Ihnen gern informativ zur Verfügung stellen. Bei Fragen zum Thema erneuerbare Energien in Polen wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Szeja am Stettiner Kanzleistandort.